PREISE DER DIENSTLEISTUNGEN
Großherzogliche Verordnung vom 20. Januar 1972 zur Festsetzung der Höchstprovisionen, die Immobilienmaklern in Rechnung gestellt werden können
Kunst. 1.
Die Vermittlungsprovision für den Verkauf von Gebäuden wird auf 3 % des erzielten Verkaufspreises zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer festgesetzt.
Die Provision wird vom Verkäufer fällig und ist am Tag der notariellen Urkunde zu zahlen.
Kunst. 2.
Die Provision für private und gewerbliche Vermietungen beträgt eine Monatsmiete zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Diese Provision ist entweder vom Mieter zu zahlen.
Kunst. 3.
Die Gebühren für die Immobilienbewertung betragen:
250 € exkl. MwSt. für ein Apartment/Studio
300 € ohne MwSt. für eine Wohnung
350 € exkl. MwSt. für ein Haus
Ab 500 € exkl. MwSt. für Mehrfamilienhäuser
Kunst. 4.
Die Gebühren für die Immobilienberatung betragen 100 € zzgl. MwSt. / Stunde.
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